Die Kosten für eine psychotherapeutischen Sitzung in meiner Praxis richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Seit 01.07.2024 gelten die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen.
Sind Sie beihilfeberechtigt
Die probatorischen fünf Sitzungen sind antragsfrei. Darüber hinaus ist für die 24-stündige verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie, laut Bundesbeihilfeverordnung kein Voranerkennungsverfahren erforderlich. Ob dennoch eine Anzeige- oder Antragspflicht besteht, oder ein Gutachterverfahren durchzuführen ist, hängt jedoch von der jeweiligen Beihilfestelle ab. Bei Umwandlung in eine Langzeittherapie besteht in der Regel eine Antragspflicht über das Gutachterverfahren. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle und bei Ihrer privaten Zusatzversicherung und fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an. Kostenübernahme, Stundenkontingent und Antragverfahren sind in der PKV tarifgebunden. Für die Behandlung erhalten Sie in monatlichen Abständen eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) nach den neuen Abrechnungsempfehlungen vom 01.07.2024. Unabhängig von der Erstattung ist der Rechnungsempfänger als Vertragspartner für die fristgerechte Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags verantwortlich.
Sind sie Privatversichert
Das Stundenkontingent, das Antrags- und Gutachterverfahren und die Anrechnung der probatorischen Sitzungen, der Sprechstunden oder der Akuttherapie auf das bewilligungsfähige Kontingent richtet sich in der PKV nach dem jeweiligen Tarif. Privatversicherte Personen sollten sich möglichst frühzeitig bei ihrer Versicherung über die Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie erkundigen und entsprechende Formulare anfordern. Sie erhalten monatlich eine Rechnung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOP). Unabhängig von der Erstattung ist der Rechnungsempfänger als Vertragspartner für die fristgerechte und vollständige Zahlung des Rechnungsbetrages verantwortlich.
Sind sie Selbstzahler
Für Selbstzahler wird jede Sitzung nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten, GOP 870, 3,5-facher Steigerungssatz in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.
Sind Sie gesetzlich versichert
Wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Vor Beginn der Behandlung wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, der die Rahmenbedingungen der Therapie festlegt. Dazu gehört auch die Regelung des Ausfallhonorars für vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen oder abgesagt wurden. Die Absage eines Termins muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, andernfalls wird ein Ausfallhonorar berechnet.